Sicherheit · Rücksicht · Fair Play
Hausordnung
Haus- und Spielordnung des Phönixbowling Mainz · Stand: 15. August 2026
Willkommen im Phönixbowling
Diese Hausordnung dient der Sicherheit und einem angenehmen Aufenthalt für alle Gäste. Mit Betreten der Anlage erkennen Gäste die Hausordnung an. Den Anweisungen unseres Personals ist insbesondere bei Sicherheitsfragen Folge zu leisten. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
01
Bowlingbahnen und Anlauf
- Der Anlaufbereich darf ausschließlich mit Bowlingschuhen betreten werden. Straßen-, Turn- und Hallenschuhe sind dort nicht erlaubt.
- Das Betreten der Bahnen hinter der Foul Line – der Linie zwischen Anlauf und Bahn – ist verboten. Die Bahnen sind geölt; es besteht erhebliche Rutsch- und Unfallgefahr.
- Bei liegen gebliebenen Bällen oder technischen Problemen niemals die Bahn betreten. Bitte sofort unser Personal informieren.
- Im Anlaufbereich sind Speisen und Getränke nicht gestattet. Bei verschütteten Getränken oder Glasbruch ist der Spielbetrieb sofort zu unterbrechen und das Personal zu verständigen.
- Aus Sicherheitsgründen darf sich nur die jeweils spielende Person im Anlaufbereich aufhalten.
- Der Ball darf erst gespielt werden, wenn alle Pins aufgestellt sind und der Pinsetter beziehungsweise Abräumer seine Arbeit beendet hat. In gesperrte oder ausgeschaltete Bahnen dürfen keine Bälle gespielt werden.
02
Ausrüstung und Technik
- Bumper sind für Kinder bis einschließlich 12 Jahre und Bowlingbälle bis maximal 9 lbs vorgesehen. Schäden durch eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung sind nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.
- Leihschuhe dürfen ausschließlich innerhalb des Gebäudes getragen werden.
- Bowlingbälle bitte nur zum Spielen aus der Ballablage nehmen. Unnötiges Tragen oder Festhalten mehrerer Bälle ist wegen der Verletzungsgefahr zu vermeiden.
- Niemals in die Ballhebevorrichtung greifen. Warten Sie, bis der Ball frei zugänglich ist, und wenden Sie sich bei Störungen an unser Personal.
- Touchkonsolen und sonstige technische Geräte sind sorgfältig zu bedienen und vor Feuchtigkeit zu schützen.
03
FootBowl
- Im Court darf nur im Rahmen des vorgesehenen FootBowl-Spiels gespielt werden. Freies Fußballspielen und Herumtoben sind nicht erlaubt.
- Die Anlage darf nur mit sauberen Hallen- oder Turnschuhen betreten werden. Fußballschuhe, Stollen- und Nockenschuhe sind nicht zulässig.
- Der Ball muss vom Boden aus gespielt werden. Schüsse aus der Hand oder aus zugeworfenen Bällen sind verboten.
04
Billard und Automaten
- Getränke und Speisen dürfen nicht auf Billardtischen oder Spielautomaten abgestellt werden.
- Das Sitzen auf Billardtischen und Spielautomaten ist untersagt. Ausgenommen sind ausdrücklich dafür vorgesehene Sitze, beispielsweise an Fahrsimulatoren.
- Spielgeräte, Queues, Kugeln und Zubehör sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln.
05
Reservierungen und Stornierungen
- Bitte melden Sie sich spätestens 10 Minuten vor Spielbeginn am Counter. Die reservierte Spielzeit beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt; bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung.
- Ohne telefonische Mitteilung kann der Anspruch auf die reservierte Bahn 10 Minuten nach Beginn der Reservierungszeit verfallen und die Bahn anderweitig vergeben werden.
- Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn möglich.
- Bei einer späteren Stornierung oder Nichterscheinen können wir den vereinbarten Bahnpreis als pauschalierten Schadensersatz berechnen. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe werden angerechnet. Ihnen bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Kurzfristige Änderungen von Bahnanzahl oder Spielzeit sind nur nach Verfügbarkeit möglich. Soweit reservierte Kapazitäten nicht mehr anderweitig vergeben werden können, gelten die vorstehenden Stornierungsregeln entsprechend.
- Technische Störungen sind unverzüglich unserem Personal zu melden. Wir bemühen uns zunächst um Abhilfe oder eine angemessene Ersatzspielzeit. Ist dies nicht möglich, richten sich Minderungs- oder Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.
06
Abrechnung und Zahlungsmittel
- Bowling und Billard werden grundsätzlich pro Bahn beziehungsweise Tisch und Stunde berechnet. Die Zahlung ist vor Spielbeginn am Counter fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Gutscheine und Rabattnachweise müssen vor Spielbeginn vorgelegt werden.
- Eine Zahlung auf Rechnung ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Wir akzeptieren Barzahlung, girocard mit PIN, Mastercard und Visa.
- Die Annahme von 200- und 500-Euro-Scheinen kann insbesondere bei einem unangemessenen Verhältnis zum Rechnungsbetrag oder fehlendem Wechselgeld abgelehnt werden.
- Speisen und Getränke werden beim Servicepersonal bezahlt; Bowling, Billard und FootBowl am Counter.
- Bitte prüfen Sie Wechselgeld und Belege unmittelbar. Gesetzliche Reklamationsrechte bleiben unberührt.
07
Speisen und Getränke
- Das Mitbringen und Verzehren eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Ausnahmen gelten nur nach vorheriger Vereinbarung oder wenn sie ausdrücklich Bestandteil eines gebuchten Angebots sind. Bei unseren Kindergeburtstagspaketen dürfen nach Maßgabe der Angebotsbedingungen trockene Kuchen oder Muffins mitgebracht werden; Sahnetorten und weitere Speisen oder Getränke sind nicht erlaubt.
- Bei Verstößen kann das Personal verlangen, die mitgebrachten Speisen oder Getränke zu entfernen, den Verzehr einzustellen oder die Anlage zu verlassen. Nachweislich entstandene Schäden und erforderliche Reinigungskosten können nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
08
Rücksicht, Aufsicht und Hausrecht
- Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste. Belästigendes, gefährliches, diskriminierendes oder aggressives Verhalten wird nicht geduldet.
- Aufsichtspflichtige Personen müssen die ihnen anvertrauten Kinder angemessen beaufsichtigen. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf unser Personal findet nicht statt. Für Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
- Erkennbar stark alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen können aus Sicherheitsgründen abgewiesen oder zum Verlassen der Anlage aufgefordert werden.
- Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Hausordnung können wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ein Hausverbot aussprechen.
09
Schäden, Garderobe und Wertsachen
- Mutwillige Beschädigungen und erhebliche Verunreinigungen können zur Anzeige gebracht werden. Verursachende Personen haften nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Eigene Bowlingbälle, Garderobe und Wertsachen verbleiben in der Verantwortung der Gäste, sofern sie nicht ausdrücklich von uns zur Verwahrung übernommen wurden.
- Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
10
Rauchen, Tiere und Videoüberwachung
- Rauchen ist ausschließlich im dafür vorgesehenen Raucherraum gestattet.
- Hunde sind angeleint willkommen, sofern sie andere Gäste und den Betriebsablauf nicht beeinträchtigen. Aus Sicherheits- oder Hygienegründen kann der Zutritt zu einzelnen Bereichen eingeschränkt werden.
- Gekennzeichnete Bereiche der Anlage werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, Speicherdauer und zu Ihren Rechten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen vor Ort.
Vielen Dank
Wir wünschen Ihnen viel Spaß!
Bei Fragen oder Unsicherheiten hilft Ihnen unser Team jederzeit gerne weiter.
Ihr Team vom Phönixbowling Mainz
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